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   BGH, 11.12.1973 - X ZB 18/72   

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https://dejure.org/1973,2669
BGH, 11.12.1973 - X ZB 18/72 (https://dejure.org/1973,2669)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1973 - X ZB 18/72 (https://dejure.org/1973,2669)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1973 - X ZB 18/72 (https://dejure.org/1973,2669)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweisantrag als selbstständiges Angriffsmittel oder Verteidigungsmittel - Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantrages in den Entscheidungsgründen - Erfordernis der Qualifizierung des unter Beweis gestellten Vorbringens als selbstständiges Angriffsmittel oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 399
  • GRUR 1974, 419
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 202/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.12.1973 - X ZB 18/72
    Für die Auslegung des § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG sind nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; BGH GRUR 1964, 201 - Elektro-Handschleifgerät) die zu § 551 Nr. 7 ZPO entwickelten Grundsätze entsprechend anzuwenden.

    Anhaltspunkte oder Beweisanzeichen, aus denen erst mittelbar auf das Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt einer bestimmten Rechtsfolge geschlossen werden kann, sind für sich allein aber nicht rechtsbegründend (vgl. BGH GRUR 1964, 201, 202 - Elektro-Handschleifgerät).

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 11.12.1973 - X ZB 18/72
    Für die Auslegung des § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG sind nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; BGH GRUR 1964, 201 - Elektro-Handschleifgerät) die zu § 551 Nr. 7 ZPO entwickelten Grundsätze entsprechend anzuwenden.
  • RG, 18.11.1924 - VI 164/24

    Dinglicher Übereignungsvertrag; Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 11.12.1973 - X ZB 18/72
    Nach § 551 Nr. 7 ZPO ist eine Entscheidung dann "nicht mit Gründen versehen", wenn in ihr auf einzelne selbständige Angriffs- und Verteidigungsmittel im Sinne des § 146 ZPOüberhaupt nicht eingegangen ist (RGZ 109, 201, 204; 1963, 292, 295; 170, 328, 332).
  • RG, 20.10.1942 - VI 24/42

    1. Zur Frage der Zulässigkeit einer auf die Feststellung eines

    Auszug aus BGH, 11.12.1973 - X ZB 18/72
    Nach § 551 Nr. 7 ZPO ist eine Entscheidung dann "nicht mit Gründen versehen", wenn in ihr auf einzelne selbständige Angriffs- und Verteidigungsmittel im Sinne des § 146 ZPOüberhaupt nicht eingegangen ist (RGZ 109, 201, 204; 1963, 292, 295; 170, 328, 332).
  • BGH, 03.12.1991 - X ZB 5/91

    Kein Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantritts zu Erfindungshöhe

    Ein solches selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu BGHZ 39, 333, 337 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen) im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG der besonderen Erörterung bedarf, ist nur bei einem solchen Tatbestand gegeben, der für sich allein rechtsbegründend, rechtsvernichtend, rechtshindernd oder rechtserhaltend wäre (vgl. BGH, Beschl. v. 28.11.1963 - Ia ZB 202/63, GRUR 1964, 201, 202 - Elektroschleifgerät; v. 28.11.1963 - Ia ZB 204/63, GRUR 1964, 259, 260 - Schreibstift; vgl. auch Beschl. v. 11.12.1973 - X ZB 18/72, GRUR 1974, 419 - Oberflächenprofilierung und v. 26.09.1989 - X ZB 19/88, GRUR 1990, 33, 34 [BGH 26.09.1989 - X ZB 19/88] - Schüsselmühle).

    Ebensowenig stellt das Übergehen eines Beweisantritts zu einem solchen Element für die Bestimmung der Erfindungshöhe einen Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG dar (vgl. Sen.Beschl. v. 11.12.1977 - X ZB 18/72 aaO.; s. auch Beschl. v. 16.10.1973 - X ZB 15/72, GRUR 1974, 294, 296 - Richterwechsel II; v. 28.11.1963 - Ia ZB 202/63 aaO.).

  • BayObLG, 01.10.2019 - 1Z RR 4/19

    Nachbar muss Überbau durch Außendämmung nicht dulden, wenn Innendämmung mit

    In dem Umstand, dass das Berufungsurteil den Beweisantrag nicht ausdrücklich behandelt, liegt zudem kein Begründungsmangel i. S. v. § 547 Nr. 6 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1973, X ZB 18/72, juris Leitsatz 1 mit Rn. 6 f.).
  • BGH, 16.09.1997 - X ZB 15/96

    "Rechtliches Gehör II"; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde im Verfahren vor den

    Darin läge aber nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kein Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG, selbst dann nicht, wenn die Nichtberücksichtigung eines Beweismittels nicht begründet wird (hierzu BGH GRUR 1965, 273, 274; BGH GRUR 1974, 419 - Oberflächenprofilierung).
  • BGH, 15.05.1997 - X ZB 11/96

    Begründung einer Entscheidung im Verfahren vor den Patentgerichten

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß im Fehlen einer ausdrücklichen Erörterung solcher Gesichtspunkte ein Begründungsmangel nicht liegt (u.a. Sen. Beschl. vom 28.11.1963 - Ia ZB 202/63, GRUR 1964, 201, 202 - Elektrohandschleifgerät; Beschl. vom 11.12.1973 - X ZB 18/72, GRUR 1974, 419 - Oberflächenprofilierung; Beschl. vom 28.11.1978 - X ZB 17/77, GRUR 1979, 220 - ß-Wollastonit; Beschl. v. 16.9.1980 - X ZB 2/79, Mitt.
  • BGH, 25.03.1982 - X ZB 12/81

    Rechtsbescherde gegen Ablehnung eines Patents über das Verfahren zur

    Es ist zwar anerkannt, daß der Gesamtkomplex der Erfindungshöhe in der Regel einem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel im Sinne des § 146 ZPO gleichzusetzen ist, da er für die Patenterteilung rechtsbegründend, -vernichtend, -hindernd oder -erhaltend sein kann (u.a. BGH GRUR 1974, 419 - Oberflächenprofilierung; Beschluß vom 16. September 1971 - X ZB 21/70 - und vom 14. Dezember 1976 - X ZB 17/75; vgl. auch BGH GRUR 1977, 214, 215 - Aluminiumdraht).
  • BGH, 11.07.1980 - X ZB 16/79

    Rüge gegen die Besetzung eines Beschwerdesenates - Häufiges "Fehlen" des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats liegt ein Begründungsmangel im Sinne des § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG - außer in den Fällen einer völlig unverständlichen und verworrenen Begründung, die die tragenden Überlegungen des Beschwerdegerichts nicht mehr erkennen läßt - nur dann vor, wenn selbständige Angriffs- und Verteidigungsmittel im Sinne der §§ 146, 282 ZPOübergangen werden, die einen Tatbestand betreffen, der für sich allein rechtsbegründend, -erhaltend, -vernichtend oder -hindernd ist (vgl. BGHZ 39, 333 ff. [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; BGH GRUR 1964, 201, 202 - Elektro-Handschleifgerät; 1974, 419 ff. - Oberflächenprofilierung; 1979, 245, 250 - ß - Wollastonit).
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